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News

Schwimmen lernen: Neue Baderegeln für Schwimmanfänger

Zehn vereinheitlichte Baderegeln für alle Verbände

Bad Nenndorf. Wer Schwimmen lernen will, der muss sich nicht nur mit dem Wasser vertraut machen – schon für das Seepferdchen-Abzeichen gilt es, auch die Baderegeln zu lernen und zu verstehen. An dieser Stelle hat nun der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung neu angesetzt. „Wir haben  zehn allgemeingültige und aktuelle Baderegeln formuliert, die wir künftig in allen im BFS zusammengeschlossenen Verbänden als verbindlich ansehen“, erläutert Katy Völker von der Wasserwacht des DRK, die als Projektleiterin die Neuentwicklung geleitet hat. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die leichte Verständlichkeit der Regeln für Kinder im Vorschulalter gelegt. Wichtig dabei: Die bisherigen Regeln werden durch den neuen Katalog nicht falsch. Wer noch Urkunden oder Unterlagen hat, in denen die alten Regeln abgebildet sind, muss diese nicht ersetzen. Kinder können eine Prüfung auch bestehen, wenn sie "nur" die alten Regeln beherrschen. BFS-Präsident Helmut Stöhr betont zudem: „Die Kenntnis der Baderegeln bedeutet ja nicht, dass ein Kind alle Regeln auswendig daher sagen soll. Vielmehr sollen die Regeln in kindgerechter Weise vermittelt und erklärt werden und das Kind soll dann zeigen, dass es den Sinn dahinter verstanden hat. 

 

Die neuen Baderegeln (gültig ab 1.1.2024)

Ich gehe nur baden, wenn ich mich gut fühle.

Ich gehe nur baden, wenn mir bei Problemen jemand helfen kann.

Wenn ich Probleme im Wasser habe, dann rufe ich laut um Hilfe und winke mit den Armen. Ich helfe Anderen, wenn sie im Wasser Probleme haben. Ich rufe nie „Hilfe“, wenn alles in Ordnung ist.

Ich sage Bescheid, wenn ich ins Wasser gehe.

Ich gehe weder hungrig noch direkt nach dem Essen ins Wasser.

Ich kühle mich ab, bevor ich ins Wasser gehe.

Ich gehe nur da baden, wo es erlaubt ist. Ich springe nur da ins Wasser, wo das Wasser tief und frei ist.

Ich nehme Rücksicht! Ich renne nicht, schubse nicht und drücke niemanden unter Wasser.

Schwimmflügel, Schwimmtiere und Luftmatratze sind nicht sicher und schützen mich nicht vor dem Ertrinken.

Wenn ich draußen bade, gehe ich sofort aus dem Wasser, wenn es blitzt, donnert oder stark regnet.

Baden bei Gewitter ist lebensgefährlich.

Die vollständige Presseinformation finden Sie hier.

Kälteschutzanzüge in der Schwimmausbildung?

Warum der "Neo" keine gute Idee ist

In der losen Reihe von Fachbeiträgen zur Schwimmausbildung betrachtet DLRG Autor Dr. H. Rehn hier die Eignung von Kälteschutzanzüge für die Ausbildung im Schwimmen und Retten und kommt zu dem Schluss, dass bei kühleren Temperaturen lediglich methodische Maßnahmen wie zum Beispiel kürzere
Übungszeiten, Aufwärmphasen außerhalb des Wassers und/oder eine veränderte Belastungsgestaltung helfen. Den ganzen Artikel lesen Sie hier

Richtiges Atmen als Voraussetzung für das Sicher Schwimmen Können. Oder: Warum muss mein Kind ins Wasser ausatmen können?

Bei der Lehre des Schwimmens ist das Beherrschen der Grundfertigkeiten: Atmen, Tauchen, Gleiten usw. grundlegend. Diese Fertigkeiten stellen unersetzbare Voraussetzungen zum Erlernen einer Schwimmart für das sichere Schwimmen dar.

Besonders das Lehren der „richtigen“ Atmung gehört zur Grundausbildung, denn es sichert das Gleichgewicht der Sauerstoffregelung. Da sich das Ein- und Ausatmen an Land und im Wasser unterscheiden, muss die neue Atemtechnik gelehrt und gelernt werden. ... Wird der Atemrhythmus beim Ein- und Ausatmen während des Schwimmens eingehalten, werden kraftsparende und effektive Bewegungsausführungen möglich. Diese wiederum sind die Voraussetzung für Ausdauerleistungen.

Ziel muss es daher sein, das rhythmische Atmen ohne Angst bei der Bewegung im Wasser bereits im Kindesalter zu entwickeln. Dabei ist aus der Sicht der Lerneffektivität von Anfang an die richtige Zieltechnik der Schwimmart anzustreben. ... Das rhythmische Atmen ist notwendig, um eine Schwimmart ausführen zu können. Gelingt dieses, ist ein entscheidender Grundstein dafür gelegt, in einer Schwimmart ausdauernd 15 Minuten sicher Schwimmen zu können.

Zusammenfassend gilt, dass nach der Entwicklung der Grundfertigkeiten, wie hier dem Atmen, dieses dann stets altersgemäß als regelmäßiges Atmen in der Technik für eine Schwimmart zu lehren ist.

(aus Rehn, H.: Atmen im Schwimmen – Definition und Erklärungsansätze zur Einordnung als Grundfertigkeit). Die ausführlichere Darstellung finden Sie hier

Der BFS

stellt durch überverbandliche Zusammenarbeit sicher, dass die Aus- und Fortbildung im Schwimmen innerhalb der Mitgliedsverbände nach den einheitlichen Vorgaben der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen – Retten – Tauchen (DPO) erfolgt.

fördert die Anerkennung und Befolgung der Prüfungsordnung auch durch andere Organisationen und Institutionen.

stimmt die Inhalte der Prüfungsordnung mit der Kultusministerkonferenz in Deutschland ab, damit schulische und verbandliche Schwimmausbildung identisch sind.

will durch geeignete Maßnahmen die Breitenausbildung im Schwimmen fördern.

soll gewährleisten, dass nur die gemeinsam vereinbarten Abzeichen und Urkunden als Nachweis der in der DPO geforderten Leistungen verwendet werden.

 

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung garantiert einheitliche Standards der Schwimmausbildung bei allen Verbänden sowie in den allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen.

Baderegeln

Sicherheit in, am, auf und unter Wasser beginnt mit der Kenntnis der Baderegeln. Auch aus diesem Grund ist die Abfrage der Baderegeln Bestandteil der Prüfungen für den Erwerb der Schwimmabzeichen.

Schwimmabzeichen

Die Schwimmausbildung endet oft mit der Abnahme eines Abzeichens. Wie im olympischen System gibt es Abzeichen in Bronze, Silber und Gold, mit den dazugehörigen Leistungsanforderungen.

Der BFS verwaltet die durch ihn gehaltenen oder ihm von den Mitgliedsverbänden übertragenen Markenrechte auf die Abzeichen und Urkunden der Frühschwimmer- und Schwimmausbildung

Er vergibt auf Anfrage Nutzungslizenzen für die Herstellung, Abbildung und/oder Verbreitung dieser Abzeichen und Urkunden und verfolgt ggf. auch rechtlich Verstöße gegen das Markenrecht sowie gegen die Vorgaben zur Prüfungsberechtigung gemäß DPO.