Diese Webseite verwendet Cookies.

Cookies werden zur Benutzerführung und Webanalyse verwendet und helfen dabei, diese Webseite zu verbessern. Durch die weitere Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit unserer Cookie-Police einverstanden. Mehr Infos hier:

Prüfungsordnung

Deutsche Prüfungsordnung (DPO) Schwimmen - Retten - Tauchen

In die Deutsche Prüfungsordung Schwimmen - Retten - Tauchen ist im Teil "Schwimmen" die Fachexerptise aller im BFS zusammengeschlossenen schwimmausbildenden Verbände eingeflossen. Darüberhinaus setzt die DPO auch den Rahmen für die Rettungsschwimmausbildung bei ASB, DLRG und DRK/Wasserwacht sowie für die Tauchausbildung.

Aus der Präambel der DPO

Die Prüfungsordnung setzt konkrete Standards für die Schwimmausbildung in Verbänden und an Schulen. Die 2017 beschlossenen „Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule“ heben die Bedeutung des Schwimmens für den Schulsport hervor.

Schwerpunkt der Prüfungsordnung ist das sichere Schwimmen mit seinem Wert und seiner Notwendigkeit für die Schwimmfähigkeit in Deutschland.
Schwimmabzeichen sind das gesellschaftlich akzeptierte Instrument, einen Stand des Schwimmen-Könnens zu beschreiben. Die nachfolgend formulierte Prüfungsordnung legt in Abstimmung mit der Kommission Sport der KMK Regularien und Prüfkriterien fest, die für den Erwerb von Schwimmabzeichen zugrunde zu legen sind.
Ziel der Prüfung im Schwimmen ist das Erreichen des sicheren Schwimmens. Sicher Schwimmen im Tiefwasser im Sinne dieser Prüfungsordnung wird durch ein hohes Niveau des Könnens und darüber hinaus durch beliebige Sprünge ins und selbständiges Verlassen des Wassers bestimmt. Weiterhin können beliebige Änderungen des Richtungssinnes, der Fortbewegung im tiefen Wasser sowie eine vielseitige Anwendung der erlernten Schwimmart, einschließlich des Wechsels der Schwimmlage, erfolgen. Die Erfüllung der Prüfbedingungen des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze gilt als ein Nachweis des sichereren Schwimmens. Ein wiederholter Nachweis ist nicht erforderlich.

Den vollständigen Text der DPO können Sie hier herunterladen.