Markenrecht und Lizenzen
FAQ zur Verwendung der Schwimm-Abzeichen und Urkunden
Wer darf Abzeichen und Urkunden herstellen?
Die in der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen-Retten-Tauchen aufgeführten Abzeichen und Urkunden sind markenrechtlich geschützt. Für die Produktion dieser Artikel bestehen Lizenzverträge zwischen einigen Herstellern und dem BFS. Die Produktion durch Dritte, nichtlizensierte Hersteller sowie die nicht genehmigte Verwendung der Abzeichen bspw. auf Textilien wird durch den BFS markenrechtlich verfolgt.
Wer darf Abzeichen und Urkunden vertreiben und beziehen?
BFS-intern:
Die durch den BFS lizensierten Hersteller beliefern die Mitgliedsverbände des BFS. Diese vertreiben die Abzeichen und Urkunden innerhalb ihrer Organisationen an die eigenen Schwimmausbilder weiter. Den internen Vertriebsweg legen die Verbände individuell fest.
Extern:
Die in der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen festgelegten Inhalte, Abzeichen und Urkunden sind durch Verständigung zwischen dem BFS und der Kultusministerkonferenz der Länder auch im Schwimmunterricht an Schulen anerkannt. Daher können auch Schulen/Sportlehrer diese Abzeichen und Urkunden beziehen. Ebenso alle geprüften Schwimmmeister in kommunalen oder privaten Bäderbetrieben, die nicht Mitglied im BFS sind.
Bezugsquelle für diese externen Anbieter sind die lizensierten Hersteller sowie der Sportfachhandel oder ergänzend der Online-Handel, sofern dieser die Abzeichen und Urkunden über die lizensierten Hersteller bezieht. Bei diesen Anbietern darf natürlich auch jede Privatperson Schwimmabzeichen für den eigenen Gebrauch nachkaufen. Eine Auswahl der Händler finden Sie hier.
Kontrolliert der Fachhandel, ob jemand, berechtigt ist, das Abzeichen zu tragen?
Nein, es ist nicht die Aufgabe des Händlers, im Einzelfall den Nachweis einer Kaufberechtigung zu verlangen. Bei Millionen ausgebildeter Schwimmer in Deutschland ist dies nicht praktikabel. Darüber hinaus wird die Vergabe der Abzeichen über die Ausbildungs- und Prüfungsberechtigungen gesteuert.
Wer ist berechtigt, Prüfungsleistungen abzunehmen und zu beurkunden?
Prüfungsberechtigt laut Prüfungsordnung sind Mitglieder der o.g. BFS-Mitgliedsverbände, die – gemäß der internen Organisation der Verbände – eine gültige Prüfungsberechtigung besitzen. Darüber hinaus auch Lehrer, die den Schwimmunterricht an Hochschulen erteilen, Lehrer mit der Lehrberechtigung zur Erteilung von Schwimmunterricht und Lehrer, die mit der Erteilung von Schwimmunterricht nach den entsprechenden Richtlinien der Länder beauftragt sind. Des Weiteren staatlich geprüfte Schwimmlehrer, Schwimmmeister und Schwimmmeistergehilfen, sowie Meister und Fachangestellte für Bäderbetriebe öffentlicher Bäder, auch wenn diese nicht Mitglied im BDS sind, und Fachsportleiter Schwimmen der uniformierten Verbände.
Wer darf Abzeichen und Urkunden abbilden/verwenden?
Die Abbildung der Abzeichen und Urkunden bspw. in Lehr- und Ausbildungsmaterialien oder zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit in gedruckter oder digitaler Form ist den Mitgliedsverbänden des BFS und ihren jeweiligen Untergliederungen gestattet.
Dritten ist die Verwendung der Abzeichen im Sinne der Aufklärung in kostenfreien Publikationen oder im Rahmen von Presseberichten über das Schwimmen allgemein oder die Schwimmausbildung im Speziellen unter Angabe des Quellenhinweises (Bildquelle: Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS), Bad Nenndorf) kostenfrei gestattet. Ebenso dürfen Schulen die Abzeichen zur Vorbereitung des Schwimmunterrichtes, zur Information der Erziehungsberechtigten, für die Ausrichtung eines Schwimmfestes oder zu ähnlichen Zwecken unter Angabe des Quellenhinweises kostenfrei verwenden.
Die Verwendung der Abzeichen in sonstigen, kostenpflichtigen Publikationen (Print, TV/Film und Digital), Streaming- und Abodiensten sowie als Merchandisingprodukt ist nur nach Genehmigung durch den BFS, bzw. nach Abschluss eines entsprechenden Lizenzvertrages mit dem BFS gestattet. Dies gilt auch für die Verwendung in kostenpflichtigen schulischen Lehrmaterialien wie Fach- und Sachbüchern oder entsprechende digitale Anwendungen. Die Lizenzkosten richten sich nach Art und Umfang der geplanten Nutzung. Bitte verwenden Sie für Anfragen unser Konaktformular.