News
Bundesweiter Schwimmabzeichentag am 21. Mai 2023
Initiative für mehr Spaß und Sicherheit am und im Wasser
Sicher schwimmen zu können, kann mit Blick auf die nächste Badesaison überlebenswichtig sein. Nur so kann der Spaß am und im Wasser problemlos genossen werden. Diese Bedeutung wollen die Schwimmsporttreibenden Verbände ins öffentliche Bewusstsein rücken und laden am bundesweiten Schwimmabzeichentag 2023 am 21. Mai zum Mitmachen ein. Ihre Mitglieder erwarten an diesem Tag in den Frei- und Hallenbädern möglichst viele Besucher, um Schwimmabzeichen abzunehmen. „Die Zahl der Nichtschwimmer unter den Grundschülern hat sich während der Pandemie verdoppelt und viele Erwachsene haben sich weniger im Wasser bewegt. Jetzt soll jeder einmal ganz unkompliziert herausfinden können, wie gut er oder sie im Wasser unterwegs ist“, so der Präsident des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS), Helmut Stöhr.
Die lokalen Vereine und Akteure der Mitgliedsverbände des BFS gestalten den Schwimmabzeichentag 2023: Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Bundesverband Deutscher Schwimmmeister (BDS), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Wasserwacht, Deutscher Schwimm-Verband (DSV) und Verband Deutscher Sporttaucher (VDST).
Immer weniger Bäder und damit immer weniger Wasserzeiten erschweren den ehrenamtlichen Einsatz der Schwimmsport treibende Vereine. Kindern wird so zunehmend die Möglichkeit genommen, schwimmen zu lernen. Jetzt gehen die schwimmsporttreibenden Vereine in die Offensive und bieten, während der für alle zugänglichen Badezeiten, einen speziellen Service für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen an. „Einfach am 21. Mai 2023 in eins der beworbenen Schwimmbäder gehen und sich sein Schwimmabzeichen holen“, wirbt Helmut Stöhr und setzt fort: „Kein Termin, keine Verpflichtung, einfach am Infotisch anmelden und loslegen.“
Wer an dem Aktionstag das Seepferdchen-Abzeichen ablegt, ist auf einem guten Weg zum geübten Schwimmer. Nach einer erfolgreich bestandenen Prüfung des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze, Silber oder sogar Gold, steht einem sicheren Vergnügen im Schwimmbad nichts mehr im Wege.
Weitere Informationen gibt es unter schwimmabzeichentag.de
Schwimmhilfen und Auftriebsmittel
Beim Baden und Schwimmen besteht immer ein gewisses Lebensrisiko, weil ein Mensch unter Wasser nicht atmen kann. Keine Auftriebshilfe kann hunderlprozentige Sicherheit vor dem Ertrinken bieten. Hersteller namhafter Auftriebshilfen benennen das Risiko per Aufdruck: »Achtung, dieses Produkt bietet keinen Schutz vor dem Ertrinken!« Warum dann ein derartiges Produkt kaufen? Und welches Produkt ist für welchen Zweck überhaupt geeignet?
Diese Frage geht ein Fachartikel aus dem DLRG Lebensretter Ausgabe 2/2022 von Dr. H. Rehn nach, den wir mit freundlicher Genehmigung hier veröffentlichen.
Richtiges Atmen als Voraussetzung für das Sicher Schwimmen Können. Oder: Warum muss mein Kind ins Wasser ausatmen können?
Bei der Lehre des Schwimmens ist das Beherrschen der Grundfertigkeiten: Atmen, Tauchen, Gleiten usw. grundlegend. Diese Fertigkeiten stellen unersetzbare Voraussetzungen zum Erlernen einer Schwimmart für das sichere Schwimmen dar.
Besonders das Lehren der „richtigen“ Atmung gehört zur Grundausbildung, denn es sichert das Gleichgewicht der Sauerstoffregelung. Da sich das Ein- und Ausatmen an Land und im Wasser unterscheiden, muss die neue Atemtechnik gelehrt und gelernt werden. ... Wird der Atemrhythmus beim Ein- und Ausatmen während des Schwimmens eingehalten, werden kraftsparende und effektive Bewegungsausführungen möglich. Diese wiederum sind die Voraussetzung für Ausdauerleistungen.
Ziel muss es daher sein, das rhythmische Atmen ohne Angst bei der Bewegung im Wasser bereits im Kindesalter zu entwickeln. Dabei ist aus der Sicht der Lerneffektivität von Anfang an die richtige Zieltechnik der Schwimmart anzustreben. ... Das rhythmische Atmen ist notwendig, um eine Schwimmart ausführen zu können. Gelingt dieses, ist ein entscheidender Grundstein dafür gelegt, in einer Schwimmart ausdauernd 15 Minuten sicher Schwimmen zu können.
Zusammenfassend gilt, dass nach der Entwicklung der Grundfertigkeiten, wie hier dem Atmen, dieses dann stets altersgemäß als regelmäßiges Atmen in der Technik für eine Schwimmart zu lehren ist.
(aus Rehn, H.: Atmen im Schwimmen – Definition und Erklärungsansätze zur Einordnung als Grundfertigkeit). Die ausführlichere Darstellung finden Sie hier
Der BFS
stellt durch überverbandliche Zusammenarbeit sicher, dass die Aus- und Fortbildung im Schwimmen innerhalb der Mitgliedsverbände nach den einheitlichen Vorgaben der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen – Retten – Tauchen (DPO) erfolgt.
fördert die Anerkennung und Befolgung der Prüfungsordnung auch durch andere Organisationen und Institutionen.


stimmt die Inhalte der Prüfungsordnung mit der Kultusministerkonferenz in Deutschland ab, damit schulische und verbandliche Schwimmausbildung identisch sind.
will durch geeignete Maßnahmen die Breitenausbildung im Schwimmen fördern.
soll gewährleisten, dass nur die gemeinsam vereinbarten Abzeichen und Urkunden als Nachweis der in der DPO geforderten Leistungen verwendet werden.
Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung garantiert einheitliche Standards der Schwimmausbildung bei allen Verbänden sowie in den allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen.
Baderegeln

Sicherheit in, am, auf und unter Wasser beginnt mit der Kenntnis der Baderegeln. Auch aus diesem Grund ist die Abfrage der Baderegeln Bestandteil der Prüfungen für den Erwerb der Schwimmabzeichen.
Schwimmabzeichen

Die Schwimmausbildung endet oft mit der Abnahme eines Abzeichens. Wie im olympischen System gibt es Abzeichen in Bronze, Silber und Gold, mit den dazugehörigen Leistungsanforderungen.
Der BFS verwaltet die durch ihn gehaltenen oder ihm von den Mitgliedsverbänden übertragenen Markenrechte auf die Abzeichen und Urkunden der Frühschwimmer- und Schwimmausbildung


Er vergibt auf Anfrage Nutzungslizenzen für die Herstellung, Abbildung und/oder Verbreitung dieser Abzeichen und Urkunden und verfolgt ggf. auch rechtlich Verstöße gegen das Markenrecht sowie gegen die Vorgaben zur Prüfungsberechtigung gemäß DPO.